23 Das Mobiltelefon von C.________ (Nr. .________) loggte sich zwischen dem 18. November 2015 und dem 7. Januar 2016 immer wieder im Raum Flamatt ein. Zwischen dem 2. Dezember 2015 und dem 10. Dezember 2015 zeigten sich keinerlei Aktivitäten. Das Mobiltelefon von C.________ war dauerhaft in Flamatt eingeloggt, dies obwohl sich C.________ zu dieser Zeit nachweislich in der Dominikanischen Republik aufhielt (vgl. Ziff. 12.2.5 hiervor). Aus der rückwirkenden Überwachung des Mobiltelefons von C.______