_ befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Polizeigewahrsam, weshalb er diese Gespräche ebenfalls nicht geführt haben kann. Wer hinter der Dominikanischen Rufnummer steht, muss offen bleiben. Diese Information spielt aber keine zentrale Rolle. Dies aus folgenden Gründen: Fest steht, dass sowohl A.________ und E.________ häufigen Kontakt zueinander pflegten als auch, dass sie beide mit der Dominkanischen Rufnummer in Kontakt standen. Unbestritten ist, dass das Kokain aus der Dominikanischen Republik in die Schweiz eingeführt wurde. Sowohl A.________ als auch E.________ pflegten zu dieser Nummer im Deliktszeitpunkt Kontakt. Weiter steht fest, dass sich sowohl E.________ als auch C.____