22 Sodann konnten bei beiden Beschuldigten mehrere telefonische Verbindungen zu der Rufnummer .________ in der Dominikanischen Republik nachgewiesen werden. Der erste verzeichnete Anruf von dieser Nummer auf dem Mobiltelefon von E.________ datiert vom 1. Januar 2014 um 03:09:54 Uhr (pag. 1144). Dieser rief die genannte Nummer im Deliktszeitraum zwischen dem 10. Dezember 2015 um 21:11:55 Uhr und dem 11. Dezember 2015 um 17:50:10 Uhr ebenfalls mehrmals an (pag. 1144 ff.). Insgesamt hat E._______