_) sowie von A.________ (Nr. .________) wurden durchsucht. Weiter wurden die Mobiltelefonnummern von C.________ und A.________ rückwirkend überwacht. Schliesslich wurde bei C.________ auch eine Echtzeitüberwachung seines Mobiltelefons durchgeführt. Aus den Daten des Mobiltelefons Samsung GSM mit der Rufnummer .________, welches E.________ gehörte, können zahlreiche Telefonverbindungen mit A.________ entnommen werden. Es sind zum Deliktszeitpunkt zwischen dem 10. Dezember 2016 ab 17:22:21 Uhr und dem 11. Dezember 2015 bis 21:27:08 Uhr insgesamt neun eingehende Anrufe von A.________ verzeichnet (pag. 1141 f.).