Darüber hinaus wurde die Edelweiss Air AG aufgefordert Unterlagen des Fluges Nr. .________ vom 9. Dezember 2015 von Punta Cana nach Zürich einzureichen, aus denen ersichtlich ist, ob C.________ auf diesem Flug gewesen sei (pag. 1133). Die Edelweiss Air AG teilte auf diese Anfrage hin mit, dass in ihrem Buchungssystem keinerlei Informationen zu einem solchen Passagier vorliegen würden (pag. 1137). 12.2.7 Durchsuchung von Speichermedien, Mobiltelefonauswertungen und rückwirkende Teilnehmeridentifikation Die Mobiltelefone von E.________ (Nr. .________), von C.________ (Nr. .________) sowie von A.___