Aus dem Wohnungsmietvertrag geht hervor, dass T.________ gemeinsam mit V.________ die Wohnung P.________ in Flamatt bewohnt habe (pag. 810 ff.). Diese Wohnung wurde schliesslich mit Schreiben vom 21. August 2015 auf den nächstmöglichen Termin gekündigt. Die Kündigung ging am 10. September 2015 bei der Verwaltung ein. Gemäss Mietvertrag betrug die Kündigungsfrist drei Monate, wobei auf jedes Monatsende ausser auf Ende Dezember gekündigt werden konnte (pag. 813), womit die Wohnung auf den 31. Januar 2016 gekündigt wurde. Es liegt ein weiterer Mietvertrag für eine Wohnung an der W.________