1934 ff.) stellte die Vorinstanz beim Ministère public Genève und bei der Oberstaatsanwaltschaft Zürich je ein nationales Rechtshilfeersuchen, um abzuklären, welche Reisen C.________ wann und über welche Flugrouten seit dem Jahr 2015 unternommen hat (pag. 1942; pag. 1944). Daraus konnten jedoch keine Daten erhältlich gemacht werden (pag. 1957; pag. 1966). Des Weiteren wurde die Kantonspolizei Bern mit E-Mail vom 7. November 2017 ersucht, über die Interpol Paris abzuklären, ob C.______