Er wurde am frühen Morgen des 12.12.2015 an der S.________(Strasse) in verwirrtem Zustand und ohne Schuhe aufgegriffen. Den Kokaindeal hat er jedenfalls verpatzt. Als Fazit zur Beweiswürdigung hält das Gericht fest, dass die drei Beschuldigten letzten Endes zusammengewirkt haben und in den letzten beiden Tagen, bevor der Handel abgewickelt werden sollte, regen Kontakt zueinander pflegten, dies sowohl persönlich als auch telefonisch. In der entscheidenden Phase aber versagte E.________, so dass der Deal letztendlich platzte.»