9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Beschuldigten bestreiten die ihnen vorgeworfenen Anklagepunkte. Zwar ist unbestritten, dass sich A.________, C.________ und E.________ kannten. Die Beschuldigten machen jedoch gelten, sie hätten bei E.________ lediglich wenige Gramm Kokain gekauft. Mit der Einfuhr, dem Transport, dem Besitz und dem Anstalten Treffen zur Veräusserung einer 1‘383 Gramm übereinsteigenden Menge Kokaingemischs hätten sie nichts zu tun gehabt.