E.________ begab sich in die Stadt und liess das Kokain, abgesehen von einer kleinen Menge (ca. 5- 10 g) für den Eigenkonsum, in seinem Hotelzimmer zurück. Er suchte im Verlauf des Abends verschiedene Lokale auf und konsumierte weiter von dem Kokain. Seine Komplizen versuchten ihn mit Anrufen vergeblich dazu zu bewegen, die für ihn vorgesehene Aufgabe auszuführen. Am 12.12.2015 um 02.48 Uhr wurde E.________ schliesslich in verwirrtem Zustand und ohne Schuhe von der Polizei an der S.________(Strasse) im Bereich der dortigen Bordelle aufgegriffen.