Das Kokain führte E.________ entgegen der Absprache, wonach er das Kokain in der Wohnung in Flamatt hätte lassen sollen, in Plastiksäckchen verpackt ins einem Rollkoffer mit sich und er deponierte den Koffer mit dem Kokain in seinem Hotelzimmer. Gemeinsam mit weiteren, nicht näher bekannten Mittätern beabsichtigten A.________ und E.________ das Kokain in der Nacht des 11./12.12.2015 an einen unbekannten Abnehmer weiterzuveräussern.