und brachte ihn mit dem Kokain in einem Taxi nach Flamatt in die Wohnung P.________. Gleichzeitig informierte A.________ C.________ darüber, dass E.________ sich mit dem Kokain in der Wohnung in Flamatt aufhalte, worauf sich C.________ ebenfalls dorthin begab. Nach dem Eintreffen von C.________ begab A.________ sich zurück nach Bern. C.________ und E.________ blieben gemeinsam über die Nacht und am folgenden Tag in der Wohnung und in der nächsten Umgebung der Wohnung. Das Kokain behielten sie in dieser Zeit in ihrer Obhut und sie konsumierten beide mehrfach davon. C.________ begab sich am späteren Nachmittag des 11.12.2015 selbständig zurück nach Bern.