mehrfach begangen in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 22. Juni 2016 in Bern und anderswo durch Erwerb und Besitz einer unbestimmten Menge Kokain und einer unbekannten, 10 Gramm übersteigenden Menge Marihuana zum Eigenkonsum; begangen bzw. festgestellt am 29. August 2017 in Bern durch Konsum einer unbekannten Menge an Marihuana und Kokain) und des Fahrens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung (mehrfach begangen) in Rechtskraft erwachsen. Im Übrigen hat die Kammer die gesamten erstinstanzlichen Urteile vom 22. November 2017 und vom 7. August 2018 zu überprüfen. Sie verfügt dabei über volle Kognition (Art.