_ ist betreffend C.________ der Schuldspruch der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Eigenkonsumhandlungen) sowie die hierfür ausgesprochene Strafe von 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit anstelle einer Busse bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen bzw. einer Busse von CHF 375.00 für den Fall der Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit, in Rechtskraft erwachsen (pag. 2057, Bst. C. Ziff. I. 3. und Verurteilung Ziff. 3 des Dispositivs). Ferner ist der Entscheid über die Höhe der amtlichen Entschädigung gemäss Urteilsberichtigung vom 23. November 2017 in Rechtskraft erwachsen (pag. 2063 ff.).