7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Wie bereits in Ziffer 2.1 ausgeführt, blieb das Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 22. November 2017 betreffend E.________ unangefochten und ist damit in Rechtskraft erwachsen. Zufolge Beschränkung der Berufung durch Fürsprecher D.________ ist betreffend C._____