1. zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten, abzüglich die ausgestandene Untersuchungshaft, wobei 9 Monate zu vollziehen und 24 Monate mit einer Probezeit von 4 Jahren bedingt aufzuschieben seien. 2. zu gemeinnütziger Arbeit von 360 Stunden (anstelle einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2‘700.00); 3. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten erster- und oberer Instanz. V. Es seien die weiteren Verfügungen zu treffen.»