1. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, gemeinsam begangen mit E.________ u, A.________ sowie mit weiteren nicht näher bekannten Mittätern in der Zeit von 10. Bis 12. Dezember 2015 in Bern, Flamatt und anderswo durch einfuhr, Transport, Besitz und Anstalten treffen zur Veräusserung einer 1‘383 g übersteigenden Menge Kokaingemisch; 2. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 24. Mai 2016, ca. 14.15 Uhr in Bern, indem C.________ eine Menge von 11.5 g Kokaingemisch zu einem Preis von CHF 650.00 an H.________ veräusserte; und zu verurteilen: