1. als A.________ schuldig erklärt wurde: 1.1 der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Eigenkonsum; 1.2 des Fahrens in fahrunfähigem Zustand; 1.3 des Fahrens ohne Berechtigung; 2. als A.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) verurteilt wurde. II. A.________ sei schuldig zu erklären: