10 «I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. November 2017 in Rechtskraft erwachsen ist: 1. vollumfänglich bezüglich E.________; 2. soweit A.________ schuldig erklärt wurde: 2.1 der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Eigenkonsum; 2.2 des Fahrens ohne Berechtigung;