1. zu einer bedingten Freiheitsstrafe unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 76 Tagen 2. Eventualiter zu einer unbedingten bzw. teilbedingten Freiheitsstrafe, welches es erlaubt diese in Halbgefangenschaft zu verbüssen. 3. zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 30.00 4. Zu einer Busse von CHF 300.00, welche der Angeschuldigte mittels gemeinnütziger Arbeit verbüssen darf. 5. Zur Bezahlung eines Anteils der Untersuchungskosten sowie eines Anteils der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, welche vom Gericht festzulegen sind. 6. Die beschlagnahmten 900 USD seine der Ehefrau des Beschuldigten zurückzugeben.