4. Berufungsverhandlung Die Berufungsverhandlung fand am 8. November 2018 statt (pag. 2385 ff.). Fürsprecher D.________ liess sich durch Rechtsanwältin K.________ (ehemals L.________) substituieren (pag. 2384). C.________ blieb der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. November 2018 fern. Rechtsanwältin K.________ führte aus, dass es C.________ psychisch sehr schlecht gegangen sei. Dieser habe ihr mitgeteilt, dass er nicht an der Verhandlung teilnehmen und aussagen könne. Auf-