die Berufung auf die Schuldsprüche der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, angeblich gemeinsam begangen mit E.________, A.________ sowie weiteren, nicht näher bekannten Mittätern in der Zeit vom 10. bis 12. Dezember 2015 (Bst. C., Ziff. I. 1. des Dispositivs) und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 24. Mai 2015 (Bst. C, Ziff. I. 2. des Dispositivs) sowie auf die Bemessung der Strafe, die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Bst. C, Ziff. I. 4- und Ziff. II.) und die weiteren Verfügungen mit Ausnahme der Ziffern 1 und 3 (pag. 2220 f.). Rechtsanwalt B.__