Hierfür wurde A.________ zu einer Freiheitsstrafe von 240 Tagen sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf drei Tage festgesetzt. Schliesslich wurde er zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt.