1.2 Urteil vom 7. August 2018 (PEN 18 136) Mit Urteil vom 7. August 2018 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen bzw. festgestellt am 29. August 2017 durch Kauf und Besitz von brutto 23,7 Gramm bzw. netto 20 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgehalt von 55%, d.h. 11 Gramm reines Kokain) sowie des Konsums einer unbestimmten Menge an Marihuana und Kokain, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und des Fahrens ohne Berechtigung, beides ebenfalls begangen am 29. August 2017 in Bern, schuldig. Hierfür wurde A.________