Davon sind 9 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 50 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu gemeinnütziger Arbeit von 360 Stunden. Die gemeinnützige Arbeit wird an Stelle einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2‘700.00, angeordnet. 3. Zu gemeinnütziger Arbeit von 15 Stunden anstelle einer Busse. Für den Fall der Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit beträgt die Busse CHF 375.00 bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage.