1. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, gemeinsam begangen mit E.________, A.________ sowie von weiteren, nicht näher bekannten Mittätern in der Zeit von 10.12.2015 bis 12.12.2015 in Bern, Flamatt und anderswo durch Einfuhr, Transport, Besitz und Anstalten treffen zur Veräusserung einer 1‘383g übersteigenden Menge Kokaingemisch; 2. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 24.05.2016, ca. 14.15 Uhr in Bern, indem C.________ eine Menge von 11.5 g Kokaingemisch zu einem Preis von CHF 650.00 an H.________ veräusserte;