1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 13. November 2012 für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 50 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. III. [amtliche Entschädigung und volles Honorar der amtlichen Verteidigung] 3 IV. Weiter wird festgestellt und verfügt: […] C. C.________ I. C.________ wird schuldig erklärt: