2. Zu gemeinnütziger Arbeit von 36 Stunden, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31.03.2016. Die gemeinnützige Arbeit wird an Stelle einer Geldstrafe von 9 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 270.00, angeordnet. 3. Zu gemeinnütziger Arbeit von 15 Stunden, anstelle einer Busse. Für den Fall der Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit beträgt die Busse CHF 375.00 bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘800 und Auslagen von CHF 3‘578.10, insgesamt bestimmt auf CHF 14‘378.10. […] II.