2. der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Eigenkonsumwiderhandlungen), mehrfach begangen in der Zeit von 01.07.2015 bis 22.06.2016 in Bern und anderswo durch Erwerb und Besitz einer unbekannten Menge Kokain und einer unbekannten, 10g übersteigenden Menge Marihuana zum Eigenkonsum; 3. des Fahren eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung, mehrfach begangen durch Lenken eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweises am 09.12.2015, 17.05.2016, 18.05.2016 und 25.05.2016 in Bern, Hinterkappelen, Frauenkappelen und Köniz;