2210 ff.). Noch während das Verfahren PEN 17 276-280 bei der Vorinstanz hängig war, wurde gegen A.________ durch die Staatsanwaltschaft der Region Bern-Mittelland das Verfahren BM 17 37435 eröffnet (Paginierung beginnend bei 1). Mit Anklageerhebung bei der Vorinstanz wurde dem Verfahren die Verfahrensnummer PEN 18 136 zugeteilt (Paginierung beginnend bei 92). Nach Berufungsanmeldung beim Obergericht des Kantons Bern erhielt es die Dossiernummer SK 18 419, wobei die vorinstanzliche Paginierung aufgenommen und fortgeführt wurde (pag. 171 ff.).