II. A.________ wird schuldig erklärt 32 der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 9. Januar 2015 in I.________ z.N. von B.________ und gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. I.2.1 hiervor sowie in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 40, 47, 48a, 49, 51, 111, 180 Abs. 1 StGB 126 Abs. 1 lit. a, 428, 433 Abs. 1 lit. a StPO 41 Abs. 1, 47, 49 OR verurteilt 1. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die ausgestandene Polizeihaft von 2 Tagen wird im Umfang von 2 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet;