3. A.________ verurteilt wurde 3.1 zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde; 3.2 zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13‘039.40; 3.3 zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 15‘698.00 an die Straf- und Zivilklägerin B.________ für ihre Aufwendungen im Strafpunkt im erstinstanzlichen Verfahren; 3.4 zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5‘232.65 an die Straf- und Zivilklägerin B.________ für ihre Aufwendungen im Zivilpunkt im erstinstanzlichen Verfahren.