VII. Verfügungen Dem zuständigen Bundesamt wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN J.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG); Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen-erkennungsdienstlichen Daten (PCN J.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).