25. Amtliche Entschädigung Das amtliche Honorar für Rechtsanwalt C.________ im erstinstanzlichen Verfahren wurde auf CHF 11‘482.65 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt. Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwalt C.________ einen Aufwand von 1 Stunde für die Zeit vor dem 31. Dezember 2017 und von 14.05 Stunden für die Zeit danach geltend. Der angegebene Aufwand scheint angemessen. Darin noch nicht enthalten ist jedoch die oberinstanzliche Verhandlung vom 4. Dezember 2018. Hierfür werden Rechtsanwalt C.________ 3 Stunden sowie für die Nachbesprechung mit dem Klienten rund 1 Stunde aufgerechnet. Rechtsanwalt