21. Bedingter Vollzug Angesichts der Höhe der Strafe entfällt der bedingte Vollzug (Art. 42 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 1 StGB). 22. Anrechnung Polizeihaft Wie die Vorinstanz in ihrer Urteilsbegründung zu Recht ausführt (pag. 535), handelt es sich bei der ausgestandenen Haft nicht wie im Urteil angegeben um Untersuchungshaft, sondern um Polizeihaft. Nichtsdestotrotz sind diese 2 Tage Haft an die Freiheitsstrafe anzurechnen (Art. 51 StGB). V. Zivilpunkt Rechtsanwalt C.________ hielt in seiner Berufungserklärung vom 23. April 2018 fest (pag. 549):