vgl. pag. 453), deren Verletzung einen relevanten Blutverlust zur Folge haben kann, zeigt, dass schwerere Folgen nur zufällig ausblieben. Die Sorgfaltspflichtverletzung des Beschuldigten wiegt deshalb nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung erheblich (Urteile 6B_935/2017 vom 9. Februar 2018 E. 1.3; 6B_234/2016