Spätestens nachdem er die Privatklägerin aufgefordert hatte, wegzufahren nahm er ein Messer mit offener Klinge (10 – 15 cm lang) hervor, um seiner Forderung Nachachtung zu verschaffen. Als die Privatklägerin angesichts der offenen Messerklinge zu schreien begann und er sie erfolglos dazu aufgefordert hatte, ruhig zu sein, wurde der Beschuldigte handgreiflich und packte die Privatklägerin mit der linken Hand an den Haaren. Er zog die Privatklägerin gegen sich, sodass ihr Kopf auf seinen Schoss zu liegen kam. Das Messer hielt der Beschuldigte nach wie vor in der rechten Hand.