Zudem spürte auch die Privatklägerin die Stiche bzw. Schmerzen oberhalb des linken Ohrs. Zufällig war aber, wo genau am Kopf-/ im Halsbereich das Messer die Privatklägerin treffen würde. Die Verletzung hätte genau so gut auch einige Zentimeter tiefer, höher, weiter vorne oder weiter hinten liegen können. Wie aus den medizinischen Berichten ersichtlich, wäre insbesondere bei einer weiter unten gegen den Hals verlaufenden Schnittwunde eine Verletzung der Halsschlagader nahe gelegen.