Wo sie ihre Beine hatte, ob und allenfalls wie lange sie fixiert war und wie der Beschuldigte genau das Messer führte etc. muss offen bleiben. Dazu gibt es keine Aussagen der Privatklägerin. Die entsprechenden Überlegungen der Vorinstanz (pag. 516 f.) sind deshalb weitgehend spekulativ. Dasselbe gilt für den Schluss der Vorinstanz, aufgrund der Tiefe der Verletzung sei von einer bewussten Ausführung durch den Beschuldigten auszugehen (pag. 516). Ein Schnitt mit einem scharfen Messer geht im Hals-/Kopfbereich relativ rasch bis auf den Knochen.