Er versuchte auch immer wieder von sich abzulenken, die Schuld zu externalisieren und die Umstände (System des Autos, Handgemenge/Durcheinander, Alkohol, emotionaler Ausnahmezustand für ihn) verantwortlich zu machen. Das überzeugt nicht und vermag die Version der Privatklägerin jedenfalls nicht zu erschüttern.