Es ist insbesondere nicht ersichtlich, weshalb es nicht stimmen sollte, dass der Beschuldigte das Messer ohne grosses Vorgeplänkel einsetzte. Der Beschuldigte musste nach anfänglichem Bestreiten relativ rasch zugestehen, ein Messer eingesetzt und die Privatklägerin am Kopf verletzt zu haben. In Bezug auf den genauen Ablauf wollte er sich aber bis zum Schluss entweder gar nicht oder dann nur sehr punktuell erinnern können. Er versuchte auch immer wieder von sich abzulenken, die Schuld zu externalisieren und die Umstände (System des Autos, Handgemenge/Durcheinander, Alkohol, emotionaler Ausnahmezustand für ihn) verantwortlich zu machen.