15 cken. Seine Aussagen sind dabei teilweise auch widersprüchlich. Hätte der Beschuldigte beispielsweise die Verletzungen der Privatklägerin tatsächlich nicht bemerkt, so ist nicht zu erklären, wieso er das Messer, welches er bis anhin immer dabei gehabt haben will, ausgerechnet an jenem Abend auf dem Weg zur Bushaltestelle hätte wegwerfen sollen.