Sein Vater habe ihm und seinen Brüdern gesagt, sie sollten Pistolen dabei haben, weil sie sonst gnadenlos «abegmetzlet» würden. Diese Einstellung habe er so in die Schweiz mitgenommen (pag. 606 Z. 37 ff.). Seit dem Vorfall habe der Beschuldigte aber keine Probleme mehr mit der Polizei gehabt. Er sei ruhig geworden (pag. 606 Z. 31 ff.). Auch in seiner letzten Einvernahme gibt der Beschuldigte somit nur zu, was er gerade nicht mehr bestreiten kann. Ansonsten versteckt er sich hinter Erinnerungslü-