Er wiederholte anschliessend seine Behauptung, nicht mitbekommen zu haben, wie er die Privatklägerin verletzt habe. Er habe gedacht, das Blut sei von ihm. Er sei selber erschrocken, als er die Bilder auf dem Polizeiposten gesehen habe (pag. 605 Z. 11 ff.). Er habe das Messer mitgenommen, weil er dieses immer dabei gehabt habe. Er habe das Messer dabei gehabt, wie er auch sein Mobiltelefon immer dabei habe (pag. 606 Z. 16 ff.). Dort wo er aufgewachsen sei, gehe es um Leben und Tod. Sein Vater sei ein Drogenboss gewesen und er habe alles von ihm abgeschaut. Sein Vater habe ihm und seinen Brüdern gesagt, sie sollten Pistolen dabei haben, weil sie sonst gnadenlos «abegmetzlet» würden.