607 Z. 6 ff.) gewesen. Er stellte sodann erstmals klar, dass er das Messer nicht verloren sondern weggeworfen habe (pag. 605 Z. 39 ff.). Auf Frage, wieso der Beschuldigte erst in der dritten Einvernahme zugegeben habe, die Privatklägerin an den Haaren gerissen und ein Messer hervorgeholt zu haben, gab er an, er habe beim Überlegen angefangen zu akzeptieren, gewisse Fehler begangen zu haben. Dabei seien ihm gewisse Dinge in den Sinn gekommen. Es gebe aber immer noch Punkte, an die er sich nicht erinnere (pag. 604 Z. 9 ff.).