606 Z. 10). Er wisse auch nicht, wieso er das Messer hervorgenommen habe. Er habe dies auch seinem Bruder nicht erklären können, als dieser ihn «zämegschisse» habe. Er habe es nicht so gewollt. Nicht einmal er wisse, was er gewollt habe (pag. 603 Z. 35 ff.; pag. 606 Z. 26). Er habe an jenem Abend zu Frau F.________ gehen wollen, damit diese die Wahrheit sage. Dann sei es aber «ein bisschen in die Hose» gegangen (pag. 603 Z. 14 f.). Der Beschuldigte beschrieb das Messer als schwarz mit goldenen Streifen am Griff. Auch die Klinge sei schwarz (pag. 603 Z. 42 ff.) und etwa eine Handbreite lang (pag. 607 Z. 6 ff.) gewesen.