Es sei dumm gewesen, total daneben, er habe nicht überlegt, einfach gemacht, das sei ein Fehler gewesen etc. etc. Er habe die Privatklägerin nicht verletzen wollen, er habe das nicht mit Absicht gemacht und sie auf keinen Fall töten wollen (pag. 438 Z. 23 ff.). Die Entstehung der Schnittwunde, auch zeitlich, konnte er nach wie vor nicht erklären. Es sei ein Gerangel im Auto gewesen, das wisse er. Er glaube eher, es sei passiert, als er ihren Kopf schon auf seinem Schoss gehabt habe. Er habe nicht zugestochen, das wisse er (pag. 439 Z. 12 ff.). Dort wo es für ihn heikel wird, fällt er dann wieder ins alte Fahrwasser zurück, bleibt indifferent und oberflächlich: