Z. 413 ff.). Damit versucht der Beschuldigte einmal mehr, zu externalisieren und die Umstände (das «System Auto», das notabene er selber als Ort der Auseinandersetzung definiert hat) verantwortlich zu machen. Auch dieses Verhalten spricht gegen die Glaubhaftigkeit seiner Darstellung. Auf Nachfragen durch die beiden Parteivertreter beteuerte der Beschuldigte einerseits, er habe beim Einsteigen nicht die Absicht gehabt, das Messer zu benutzen und andererseits sagte er, er habe weder Stichbewegungen noch etwas anderes gemacht und könne nicht sagen, wie es explizit zu den Verletzungen (auch zur zweiten) gekommen sei (pag. 65 Z. 446 ff.).