51 Z. 113 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 25. August 2015 räumte der Beschuldigte ein, manchmal «dräie er halt chli düre» und dann passierten halt einfach so Sachen. Aggressionen habe er dann gegenüber denen, die gerade in der Nähe seien, Verwandten z.B., und ihn aufregten. Bei Fremden gebe es halt «einä uf e Chopf». Nicht dass er sofort dreinschlage, meist sage er vorher schon noch etwas (pag. 57 Z. 135 ff.). Bezogen auf den 9. Januar 2015 machte er nun primär geltend, er habe an diesem Nachmittag zuerst mit Kollegen innerhalb von 2 – 2 ½ Stunden plus minus 2 Liter und dann bei seinem Bruder noch 5 weitere Dosen Bier getrunken (pag. 59 Z. 232 ff.).