11 sie habe geschrien, weil sie in seiner Hand ein Messer oder eine Schere festgestellt habe, will er sich ebenfalls nicht festlegen und sagt, es sei schon möglich, dass er das Messer in der Hand gehabt habe. Vielleicht habe er es auch erst im Auto hervorgenommen, er wisse es nicht mehr (pag. 49 Z. 48 ff.). Weiter schilderte der Beschuldigte ein Handgemenge zwischen ihm und der Privatklägerin, wobei er vermutlich das Messer in der Hand gehalten habe. In der Folge habe er sie zufällig an diesem Ort mit dem Messer getroffen, es sei keine Absicht gewesen.